4 Ergebnisse für: 09.2892

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    https://dejure.org/gesetze/TierSchG/4a.html

    (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist. (2) Abweichend von...

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    https://dejure.org/gesetze/gg/20a.html

    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen...

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    http://dejure.org/dienste/lex2/TierSchG/4a/1.html

    Rechtsprechung zu § 4a TierSchG - 69 Entscheidungen - Seite 1 von 2

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+112,+227

    Informationen zu BVerwGE 112, 227: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.



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