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§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
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§ 12 GOÃ - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 GOÃ - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=12
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die
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retro|bib - Seite aus Meyers Konversationslexikon: Beyer - Bezold
http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=117300
Retrodigitalisierte Nachschlagewerke um 1900 mit Volltextsuche und Faksimile
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§§ 12, 13 SVG Soldatenversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SVG&a=12,13
§§ 12, 13 SVG Soldatenversorgungsgesetz
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BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07 - openJur
https://openjur.de/u/77726.html
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 7. Februar 2007 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu seinem Nachteil erkannt worden ist, und ...
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Humboldts Begräbnis | Blätter für deutsche und internationale Politik
http://www.blaetter.de/artikel.php?pr=3103
Am 19. Juni dieses Jahres jährt sich das wohl einschneidendste Ereignis der jüngeren europäischen Hochschulgeschichte zum zehnten Mal.