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§ 5a GOÄ Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5a
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen
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§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
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Fassung § 75 SGB V a.F. bis 01.01.2016 (geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV+31.12.2015&a=75
Text § 75 SGB V a.F. in der Fassung vom 01.01.2016 (geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229)
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§ 75 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07 - openJur
https://openjur.de/u/77726.html
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 7. Februar 2007 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu seinem Nachteil erkannt worden ist, und ...
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Pressemitteilung Nr. 29/2014 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=29
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ein ungewöhnlicher Abfangflug mit einer MiG-21SPS in der Gipfelhöhe (1980) - MiG-21.de
http://www.mig-21.de/deutsch/album/abfangengipfelhoehe.htm
Geschichte, Einsatz und Technik der MiG-21
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§ 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=75
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden
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§ 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/75.html
§ 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung