24 Ergebnisse für: 10.08.1975

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    https://dejure.org/gesetze/SG/18.html

    Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die zur Durchführung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der

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    https://dejure.org/gesetze/SG/15.html

    (1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt. (2)

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    http://www.uni-magdeburg.de/mbl/Biografien/1349.htm

    Magdeburger Biographisches Lexikon

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    https://www.weltfussball.de/spieler_profil/morten-berre

    Morten Gladhaug Berre - Skeid Fotball, Vålerenga IF, Viking FK, FC St. Pauli, FK Haugesund

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    https://www.weltfussball.de/spieler_profil/ilhan-mansiz

    Ilhan Mansiz - MKE Ankaragücü, Hertha BSC, Hertha BSC II, Vissel Kobe, Beşiktaş, Samsunspor, Kuşadasıspor, Gençlerbirliği, Türk Gücü München

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    https://dejure.org/gesetze/SG/24.html

    (1) Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden

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    https://web.archive.org/web/20160604145000/http://handelsregister-online.net/neueintragung.cfm?cn=3664418

    Neueintragung der Firma Adoro Musik GmbH HRB 136847 in das Handelsregister

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SG&a=11

    (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SG&a=23

    (1) Der Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. (2) Es gilt als Dienstvergehen, 1. wenn ein Soldat nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt oder gegen das Verbot

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=T%C3%84HAV&a=11

    (1) Arzneimittel dürfen in der Außenpraxis nur in allseits geschlossenen Transportbehältnissen mitgeführt werden, die Schutz bieten vor einer nachteiligen Beeinflussung der Arzneimittel, insbesondere durch Licht, Temperatur,



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