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Bayerischer VerfGH, Urteil vom 30.05.2012 - Vf. 45-VI-11 - openJur
https://openjur.de/u/498151.html
1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt.
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Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
https://web.archive.org/web/20160808200352/http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/45-VI-11-Entscheidung.htm
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