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§ 82 VwGO [Inhalt der Klageschrift] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/82.html
(1) 1 Die Klage muà den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. 2 Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. 3 Die zur...