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BVerwG, 27.02.1963 - BVerwG V C 105.61 - Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft nach den Richtsätzen für Eheleute; Zulässigkeit einer ungleichen Behandlung von Haushaltsvorstand und haushaltsangehörigem Erwachsenen; Umfang der Fürsorgepflicht der Behörde bei Nichtgewähren von Unterhalt durch einen nicht hilfsbedürftigen Partner; Statthaftigkeit einer Klage auf Nachzahlung von rückwirkend zu wenig gezahlten Sozialhilfeleistungen; Erfordernis eines Vorverfahrens in besonders gelagerten Fällen und nach Einlassung der Behörde auf die Klage
https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1963-02-27/BVerwG-V-C-10561
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BVerwG, 27.02.1963 - BVerwG V C 105.61 - Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft nach den Richtsätzen für Eheleute; Zulässigkeit einer ungleichen Behandlung von Haushaltsvorstand und haushaltsangehörigem Erwachsenen; Umfang der Fürsorgepflicht der Behörde bei Nichtgewähren von Unterhalt durch einen nicht hilfsbedürftigen Partner; Statthaftigkeit einer Klage auf Nachzahlung von rückwirkend zu wenig gezahlten Sozialhilfeleistungen; Erfordernis eines Vorverfahrens in besonders gelagerten Fällen und nach Einlassung der Behörde auf die Klage
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1963-02-27/bverwg-v-c-10561/
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BVerwG 8 C 21.09 , Urteil vom 15. September 2010 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/150910U8C21.09.0
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