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LG Bonn, Urteil vom 18.06.2014 - 2 O 268/13 - openJur
https://openjur.de/u/741973.html
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.