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    https://www.welt.de/regionales/nrw/article159354/Vom-Sparbuch-zum-Trinklied.html

    Wenn in Nordrhein-Westfalen ein Mensch stirbt, erbt mitunter das Land. Dann nämlich, wenn der Verstorbene keine Erben hinterlässt und in seinem Testament keine Begünstigten vermerkt. Auf diese Weise sind dem Land schon hunderte Sparbücher zugefallen, und…



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