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    https://www.welt.de/News/article102617891/Aufwandsentschaedigung-fuer-Stadtraete-von-Hartz-IV-abziehbar.html

    Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte kann zum Teil auf deren Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Sozialgericht Würzburg entschied am Montag, dass nur 204 Euro der Entschädigung pauschal geschont werden.



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