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LG Augsburg, Urteil vom 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08 - openJur
https://openjur.de/u/168221.html
I. Der Angeklagte wird freigesprochen. II. Die Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.