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§ 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/285.html
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284 ) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig...
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BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE+115,+189
Informationen zu BVerwGE 115, 189: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.