88 Ergebnisse für: 11544
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Jorge ersetzt Geyer | Transfermarkt
http://www.transfermarkt.de/-jorge-ersetzt-geyer/view/news/11544
Artur Jorge, ehemaliger Nationaltrainer Kameruns, wird Trainer bei Al Nasr in Dubai. Der 60-Jährige tritt damit die Nachfolge von Eduard Geyer (Foto) an. Artur Jorge erhält einen Vertrag für zwei Jahr [...]
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Bach digital - Mempel, Johann Nicolaus
https://www.bach-digital.de/receive/BachDigitalPerson_viaf_00003640
Johann Sebastian Bachs Werke und ihre Quellen
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ZDB-Katalog - Suchergebnisseite: iss="0392-6737"
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%220392-6737%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
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Prof. Dr. Otto Forster
http://www.mathematik.uni-muenchen.de/~forster/books/books.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 171 VAG Rechtsfähigkeit Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=171
Ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreiben will, wird dadurch rechtsfähig, dass ihm die Aufsichtsbehörde erlaubt, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Geschäfte zu betreiben.
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§ 333 VAG Zuständige Verwaltungsbehörde Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+2016&a=333
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt, soweit die Aufsicht über Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt zusteht.
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Mitteleuropa, Holstein - Herstellen eines Weinfasses
//doi.org/10.3203/IWF%2FE-1459
Im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums fertigt ein Böttchergeselle ein 50-Liter-Weinfaß auf 5 Stich: Anfertigung und Aufsetzen der Stäbe, Feuern und Zusammenwinden des Fasses, Einreißen der Kröse, Anfertigung und Einbinden der beiden Böden,…
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§ 176 VAG Mitgliedschaft Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=176
Die Satzung soll Bestimmungen über den Beginn der Mitgliedschaft enthalten. Mitglied kann nur werden, wer ein Versicherungsverhältnis mit dem Verein begründet. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, endet die Mitgliedschaft, wenn das
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§ 191 VAG Oberste Vertretung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=191
Für die oberste Vertretung gelten entsprechend die für die Hauptversammlung geltenden Vorschriften der §§ 118, 119 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 5, 7 und 8 sowie Absatz 2, von § 120 Absatz 1 bis 3 und § 121 Absatz 1 bis 4, 5 Satz
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GEDBAS: Theodor Karl Gottlieb SPRÖSSER
https://web.archive.org/web/20140714123039/http://gedbas.genealogy.net/person/show/1139362300
Keine Beschreibung vorhanden.