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§ 1221 BGB Freihändiger Verkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1221.html
Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten...
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BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+58,+300
Informationen zu BVerfGE 58, 300: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.