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OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2005 - I-15 U 66/05 - openJur
https://openjur.de/u/113120.html
1. Der Frachtführer kann den Gewahrsam an in seiner Obhut zu Schaden gekommenen Sachen jedenfalls dann nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er den Schaden vor der Ablieferung durch seine Leute selbs ...