11 Ergebnisse für: 121i
-
§§ 64a, 104a VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a,104a
§§ 64a, 104a VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
-
§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Ãbernehmer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/415.html
(1) 1 Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2 Die...
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html
(1) 1 Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen...
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311b.html
(1) 1 Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen...
-
§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=415
(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311b
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach
-
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&f=1
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
-
Glaubenszeugen - Begriffe und Quellen
http://www.glaubenszeugen.de/quellen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+3044&a=2
(1) In § 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, werden die
-
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und
//www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+3044&a=2
(1) In § 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, werden die