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§ 1 VAG Aufsichtspflichtige Unternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=1
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen 1. Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind (Versicherungsunternehmen), 2. Pensionsfonds im Sinne des § 112
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VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&f=1
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
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Glaubenszeugen - Begriffe und Quellen
http://www.glaubenszeugen.de/quellen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Aircraft Redesignations in 1962
http://www.designation-systems.net/usmilav/1962redesignations.html
Keine Beschreibung vorhanden.