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    https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Websurfer-durch-Urheberrechtsausnahme-geschuetzt-2217209.html

    Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.



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