15 Ergebnisse für: 13.2.2002
-
Bührig, Marga
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9279.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
-
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur | Recherche | Biographische Datenbanken
http://bundesstiftung-aufarbeitung.de/wer-war-wer-in-der-ddr-%2363;-1424.html?ID=3383
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur trägt zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR bei.
-
-
§ 18 StVO 2013 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - Lampion
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=516061
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Zweitausendeins. Filmlexikon FILME von A-Z - The Crossing - Die entscheidende Schlacht
https://www.zweitausendeins.de/filmlexikon/?sucheNach=titel&wert=515375
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Verein Alt Rothenburg - Rothenburg ob der Tauber
https://web.archive.org/web/20030529103931/http://alt-rothenburg.de/zeiger.php?id=156&action=2&menu_id=3&amenu_id=26
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 18 StVO Autobahnen und KraftfahrstraÃen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/18.html
(1) 1 Autobahnen (Zeichen 330.1) und KraftfahrstraÃen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte...
-
Forschungsergebnis: Häuser aus Holz haben eine lange Lebensdauer
http://www.baulinks.de/webplugin/2002/0418.php4
Das Forschungsvorhaben belegt, dass sich die Qualität des Holzbaus in den letzten 40 Jahren in allen Punkten, die für den Werterhalt einer Immobilie relevant sind, erheblich weiterentwickelt hat.
-
§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=18
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt,