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Art. 60 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/60.html
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläÃt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes...
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Art. 60 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/60.html
(1) Der Bundespräsident ernennt und entläÃt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes...