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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008 - 20 A 1368/07 - openJur
https://openjur.de/u/130647.html
Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf 5.000 EUR festgesetzt.