8 Ergebnisse für: 136stille
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§ 136 InsO Stille Gesellschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/136.html
(1) 1 Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, durch die einem stillen Gesellschafter die Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt oder sein Anteil an dem...
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§ 134 InsO Unentgeltliche Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/134.html
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des...
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§ 140 InsO Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/140.html
(1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. (2) 1 Ist für das Wirksamwerden eines...
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§ 142 InsO Bargeschäft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/142.html
(1) Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur anfechtbar, wenn die...
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§ 145 InsO Anfechtung gegen Rechtsnachfolger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/145.html
(1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen anderen Gesamtrechtsnachfolger des Anfechtungsgegners geltend gemacht werden. (2) Gegen einen...
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§ 143 InsO Rechtsfolgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/143.html
(1) 1 Was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräuÃert, weggegeben oder aufgegeben ist, muà zur Insolvenzmasse zurückgewährt...
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§ 135 InsO Gesellschafterdarlehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/135.html
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder für...
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§ 138 InsO Nahestehende Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/138.html
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen: 1. der Ehegatte des Schuldners, auch wenn die Ehe erst nach der Rechtshandlung...