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§ 96 VwGO [Beweiserhebung] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/96
(1) 1 Das Gericht erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung. 2 Es kann insbesondere Augenschein einnehmen, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte...