68 Ergebnisse für: 143g

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017%2BI%2B2347&a=1

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2346) geändert worden

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=gg&a=114

    (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu

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    http://dejure.org/gesetze/GG/90.html

    (1) 1 Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. 2 Das Eigentum ist unveräußerlich. (2) 1 Die Verwaltung...

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    http://www.buzer.de/gesetz/5041/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Synopse der einzelnen Fassungen

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    https://dejure.org/gesetze/gg/114.html

    (1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe...

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    https://dejure.org/gesetze/gg/90.html

    (1) 1 Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. 2 Das Eigentum ist unveräußerlich. (2) 1 Die Verwaltung...

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    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-de-bundesfinanzausgleich/507498

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni, der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern mit 13 Grundgesetzänderungen zugestimmt. 455 Abgeordnete stimmten für, 87 gegen die Reform. 61 Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich war eine…

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    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_107.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://dejure.org/gesetze/gg/104c.html

    1 Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete...

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    https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...



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