1 Ergebnisse für: 1461keine
-
§ 1460 BGB Haftung des Gesamtguts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1460.html
(1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte während der Gütergemeinschaft vornimmt, nur dann, wenn der...