2 Ergebnisse für: 149309204

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    https://www.welt.de/politik/deutschland/article149309204/Kopftuch-tragen-zaehlt-nicht-zu-den-Menschenrechten.html

    Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen oder verschleiern, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil könnte Signalwirkung für Deutschland haben.

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    Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen oder verschleiern, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil könnte Signalwirkung für Deutschland haben.



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