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    https://www.welt.de/politik/deutschland/article151035717/In-DDR-geschiedene-Frauen-erhalten-weniger-Rente.html

    Anders als im Westen wurden die Rentenansprüche der Partner in der DDR bei der Scheidung nicht geteilt. Dies blieb auch nach der Wende so - zu Recht, wie der UN-Menschenrechtsausschuss nun entschied.



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