239 Ergebnisse für: 153a
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Selbstanzeigenberatung | Absehen von Strafverfolgung (§ 398a AO) versus Einstellung (§ 153a StPO) – eine Günstigerprüfung
http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-absehen-von-strafverfolgung-398a-ao-versus-einstellung-153a-stpo-eine-guenstigerpruefung-f23598
Der Gesetzgeber will § 398a AO der Einstellung gemäß § 153a StPO „nachempfunden“ haben. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch zwischen diesen beiden ...
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Landgericht Gießen stellt Verfahren ein: Unternehmensgründer Dieter Heyde entlastet - computerwoche.de
http://www.computerwoche.de/a/unternehmensgruender-dieter-heyde-entlastet,583859
Das Landgericht Gießen hat das Verfahren gegen den Unternehmer Dieter Heyde wegen Betruges gemäß Paragraf 153a Strafprozessordnung (StPO) endgültig eingestellt.
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Selbstanzeigenberatung | Absehen von Strafverfolgung (§ 398a AO) versus Einstellung (§ 153a StPO) – eine Günstigerprüfung
http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-absehen-von-strafverfolgung-398a-ao-versus-einstellung-153a-stpo-
Der Gesetzgeber will § 398a AO der Einstellung gemäß § 153a StPO „nachempfunden“ haben. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch zwischen diesen beiden ...
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§ 153a StPO - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 153a StPO Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
(1) 1 Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen...
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§ 153a StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
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RIS - Strafgesetzbuch § 153a - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40173659
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Durch eine Einstellung nach § 153a StPO ins Führungszeugnis? Strafrecht 123recht.de
http://www.123recht.net/Durch-eine-Einstellung-nach-153a-StPO-ins-Fuehrungszeugnis-__a32871.html
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09066019
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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§§ 146 bis 161 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=146-161
§§ 146 bis 161 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung