104 Ergebnisse für: 16.02.2001
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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG
Das KunstUrhG: zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2001 ( BGBl. I S. 266 ) m.W.v. 01.08.2001
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Eröffnung des Bundespresseamts von KSP in Berlin / Glasklar - Architektur und Architekten - News / Meldungen / Nachrichten - BauNetz.de
http://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Eroeffnung_des_Bundespresseamts_von_KSP_in_Berlin_8223.html
BauNetz-Architektur-Meldung vom 16.02.2001 : Glasklar / Eröffnung des Bundespresseamts von KSP in Berlin - Aktuelle Architekturmeldungen aus dem In- und Ausland, täglich recherchiert von der BauNetz-Redaktion
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Wappenrolle Schleswig-Holstein
http://efi2.schleswig-holstein.de/wr/wr.asp?Aktion=Datenblatt&ID=105
Keine Beschreibung vorhanden.
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Wappenrolle Schleswig-Holstein
http://efi2.schleswig-holstein.de/wr/wr.asp?Aktion=Datenblatt&ID=104
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 22 KunstUrhG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KUG/22.html
1 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2 Die Einwilligung gilt im Zweifel als...
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§ 22 KunstUrhG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
1 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2 Die Einwilligung gilt im Zweifel als...
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§ 22 KunstUrhG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
1 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2 Die Einwilligung gilt im Zweifel als...
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Conflans, Guillaume de
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D18436.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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§ 48 KunstUrhG Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KunstUrhG&a=48
(1) Der Anspruch auf Schadensersatz und die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei