11 Ergebnisse für: 16.06.1922
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Vorstellungen mit Irene von Fladung | Spielplanarchiv der Wiener Staatsoper
https://archiv.wiener-staatsoper.at/search/person/7686
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=1030334269
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Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00001160/images/index.html?id=00001160&fip=88.65.84.95&no=&seite=660
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Aitrach, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg
http://www.denkmalprojekt.org/dkm_deutschland/aitrach_wk1u2_bw.htm
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§ 17 RennwLottG Rennwett- und Lotteriegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RennwLottG&a=17
(1) Im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen unterliegen einer Steuer. Eine Lotterie oder Ausspielung nach Satz 1 gilt als öffentlich, wenn die für die Genehmigung zuständige Behörde sie als
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§ 198 AO Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=198
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
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§ 199 AO Prüfungsgrundsätze Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=199
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des
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Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0006/bsb00063947/images/index.html?id=00063947&seite=848&fip=193.174.98.30&nativeno=/&gr
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Digitale Bibliothek - Münchener Digitalisierungszentrum
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0006/bsb00063947/images/index.html?id=00063947&seite=848&fip=193.174.98.30&nativeno=/&groesser=150%25
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt