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§ 70 VwGO [Form und Frist des Widerspruchs] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/70.html
(1) 1 Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form...