16 Ergebnisse für: 1617a
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§ 1617a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617a.html
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§ 1617c BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617c.html
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Abfertigung und Ableinung Der Hundert und Zwey und Dreissig Evangelischen Warheiten : Welche die Jesuiten boßhafftiger weise auß meinem Buch von Lutheri/ und der Lutherischen Praedicanten Beruff zum Lehr-Ampt/ zusammen geraspelt/ und unter der NebelKappe eines ungenandten Pflasterstreichers an Tag gegeben
https://archive.thulb.uni-jena.de/ufb/receive/ufb_cbu_00010496
Abfertigung und Ableinung Der Hundert und Zwey und Dreissig Evangelischen Warheiten : Welche die Jesuiten boßhafftiger weise auß meinem Buch von Lutheri/ und der Lutherischen Praedicanten Beruff zum Lehr-Ampt/ zusammen geraspelt/ und unter der NebelKappe…
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Fassung § 1303 BGB a.F. bis 22.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+21.07.2017&a=1303
Text § 1303 BGB a.F. in der Fassung vom 22.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429)
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§ 1355 BGB Ehename - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html
(1) 1 Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. 2 Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. 3 Bestimmen die...
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§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, 1. wenn sie erklären, dass...
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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Namensänderung Kind: Familienname des Kindes nach Hochzeit ändern – Unverheiratete Kinder - Finanztip
https://www.finanztip.de/namensrecht-kind/
Den Familiennamen eines Kindes nach der Hochzeit zu ändern ist möglich – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Finanztip klärt Sie zur Namensänderung von Kindern auf.
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verhinderung von Mehrfachnamen gem § 1355 Abs 4 S 2 BGB verfassungsgemäß - erfolglose Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, einen Namen als Begleitname zusätzlich zu einem Doppelnamen zu führen, der als Ehename gewählt worden war
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090505_1bvr115503.html
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Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen Personenstandsrechtsreformgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+122&a=2
(1) Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 6 Nr. 9 des Gesetzes vom