2 Ergebnisse für: 161form
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§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/168.html
(1) 1 Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten MaÃnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/160.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...