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    http://www.iww.de/ee/archiv/erbschaftsteuer-erlass-der-erbschaftsteuer-aus-billigkeitsgruenden-f9313

    Die Abgabenordnung (AO) enthält zwei Normen, die Rechtsgrundlage für Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren bilden, §§ 163 und 227 AO. § 163 AO ...



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