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    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesfinanzhof-Anti-Terror-Screening-des-Zolls-ist-rechtmaessig-1673045.html

    Der BFH hat die Praxis des Zolls für zulässig erklärt, zum Beispiel von Flughäfen oder Speditionen den Abgleich von Mitarbeiterdaten mit Anti-Terror-Listen zu fordern, um in den Genuss erleichterter Zollverfahren zu kommen.



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