20 Ergebnisse für: 1698b
-
§§ 1626 bis 1698b BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1626-1698b
§§ 1626 bis 1698b BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 1893 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1893.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1666 BGB a.F. - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/1666.html
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch miÃbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch...
-
§ 1664 BGB Beschränkte Haftung der Eltern - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1664.html
(1) Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten...
-
§ 1672 BGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1672.html
(weggefallen) Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 ( BGBl. I S. 795 ) mit...
-
§ 1664 BGB Beschränkte Haftung der Eltern - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1664.html
(1) Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten...
-
§ 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html
(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. (2) Auf den Anteil...
-
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1643.html
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3,...
-
§ 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1626.html
(1) 1 Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2 Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die...
-
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1643.html
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3,...