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    http://www.aufrecht.de/urteile/markenrecht/urteile-vor-2002/ag-muenchen-mailbox-rainbow-bbs.html

    Wer unter dem Namen „Rainbow BBS" eine Mailbox betreibt, in der auch Software zum Download bereitgehalten wird, verletzt damit gemäß § 16 Abs. 2 UWG Firmenrechte eines Unternehmens, das unter der Firma „Rainbow Arts Software GmbH" Software vertreibt.



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