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§ 75 BBG Pflicht zum Schadensersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/75.html
(1) 1 Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie...