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§ 931 BGB Abtretung des Herausgabeanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/931.html
Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Ãbergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache...