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§ 1310 BGB Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1310.html
(1) 1 Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die EheschlieÃenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 2 Der...