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    http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2010/ref_2010-05-26.html

    Bern. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn zum Zeitpunkt der Tat das Opfer weniger als zehn Jahre alt, der Täter volljährig und die Straftat am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So beabsichtigt der Bundesrat die…



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