36 Ergebnisse für: 18.11.1996
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Kost the Ost / Alles für das Wohl des Volkes
http://www.kost-the-ost.de/index.php?page=preiszehn&f=preis
»'Test the West' ist kalter Qualm von gestern. 'Kost the Ost' heißt die neue Losung - und sie kommt aus dem Osten.« Der Spiegel (Hamburg), Nr. 47 / 18.11.1996
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Kost the Ost / Alles für das Wohl des Volkes
http://www.kost-the-ost.de/index.php?page=kost-the-ost_medienecho&f=tweder-stregel
»'Test the West' ist kalter Qualm von gestern. 'Kost the Ost' heißt die neue Losung - und sie kommt aus dem Osten.« Der Spiegel (Hamburg), Nr. 47 / 18.11.1996
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Kost the Ost / Alles für das Wohl des Volkes
http://www.kost-the-ost.de/index.php?page=das-kollektiv-bin-ich&f=ostbuecher
»'Test the West' ist kalter Qualm von gestern. 'Kost the Ost' heißt die neue Losung - und sie kommt aus dem Osten.« Der Spiegel (Hamburg), Nr. 47 / 18.11.1996
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Kost the Ost / Alles für das Wohl des Volkes
http://www.kost-the-ost.de/index.php?page=ddr-getraenke-etiketten&f=tweder-stregel
»'Test the West' ist kalter Qualm von gestern. 'Kost the Ost' heißt die neue Losung - und sie kommt aus dem Osten.« Der Spiegel (Hamburg), Nr. 47 / 18.11.1996
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Landesrecht BW Anlage: Verzeichnis der Gemarkungen | Verwaltungsvorschrift (Baden-Württemberg) | Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums und des Justizministeriums über die Bezeichnung und Abgrenzung von Gemarkungen (Gemarkungsvorschrift – VwVGkg) | i. d. F. v. 18.11.1996 | gültig ab 18.12.1996 | gültig bis 29.02.2016
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VVBW-VVBW000002742&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Recherche juristischer Informationen
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§ 4 KalV Rechnungszins Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kalv&a=4
Der Rechnungszins für die Prämienberechnung und die Berechnung der Alterungsrückstellung darf 3,5 vom Hundert nicht übersteigen.
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Kurdistan-Rundbrief (kr962308.htm)
https://web.archive.org/web/20070319042808/http://www.kurdistan-rundbrief.de/1996a/kr962308.htm
Nachrichten aus der kurdischen Befreiungsbewegung
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§ 103a VAG Statistische Daten für die Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=103a
(1) Die Bundesanstalt veröffentlicht spätestens ab dem 1. Januar 1996 nicht tarifspezifische allgemeine Wahrscheinlichkeitstafeln und andere einschlägige statistische Daten für die Krankenversicherung im Sinne des § 12 Abs. 1.
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Spiele: Quartett mit Ostkäse - DER SPIEGEL 47/1996
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9122130.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 KalV Prämienberechnung Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kalv+1996&a=10
(1) Die Prämienberechnung hat nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für jede versicherte Person altersabhängig getrennt für jeden Tarif mit einem dem Grunde und der Höhe nach einheitlichen Leistungsversprechen