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§ 60 BBG Grundpflichten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/60.html
(1) 1 Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2 Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl...