37 Ergebnisse für: 184h
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§ 184h StGB Begriffsbestimmungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184h
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, 2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen
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§ 184h StGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184h.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 184h StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184h.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 184i StGB Sexuelle Belästigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184i
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe
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§ 184g StGB Jugendgefährdende Prostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184g
Wer der Prostitution 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder 2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen, in einer Weise nachgeht, die diese
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Artikel 1 50. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2016%2BI%2B2460&a=1
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. November 2016 (BGBl. I S. 2452) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09085643
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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Artikel 1 50. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des
https://www.buzer.de/gesetz/12227/a201459.htm
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. November 2016 (BGBl. I S. 2452) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184f
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
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BMJV | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/SchutzSexuelleSelbstbestimmung.html
Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung ist am 10. November 2016 in Kraft getreten. Mit § 177 Abs. 1 StGB n.F. wird damit die Nichteinverständnislösung erstmalig Bestandteil des Deutschen Strafrechts. Strafbar ist danach…