95 Ergebnisse für: 184i
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§§ 174 bis 184i StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=174-184i
§§ 174 bis 184i StGB Strafgesetzbuch
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§ 184i StGB Sexuelle Belästigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184i
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe
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§ 184i StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 184i StGB Sexuelle Belästigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...
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Änderungen StGB vom 10.11.2016 durch Artikel 1 des Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
https://www.buzer.de/gesetz/6165/v201459-2016-11-10.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen StGB vom 10.11.2016 durch Artikel 1 des Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
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Änderungen StGB vom 10.11.2016 durch Artikel 1 des Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
https://web.archive.org/web/20180622140144/https://www.buzer.de/gesetz/6165/v201459-2016-11-10.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen StGB vom 10.11.2016 durch Artikel 1 des Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
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§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183a
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184e
(1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet. (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=201a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder