2 Ergebnisse für: 185.13
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Art. 39 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/39.html
(1) 1 Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. 2 Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen...
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Art. 39 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/39.html
(1) 1 Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. 2 Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen...