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§ 6 FamFG AusschlieÃung und Ablehnung der Gerichtspersonen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/6.html
(1) 1 Für die AusschlieÃung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. 2 Ausgeschlossen ist auch, wer...