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Verleihung Bayerischer Musikpreis - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV260176
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 650i bis 650n BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=650i-650n
§§ 650i bis 650n BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 349 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/349.html
1 Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. 2 Das gleiche gilt unter der bezeichneten...
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§ 349 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/349.html
1 Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. 2 Das gleiche gilt unter der bezeichneten...
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§ 126 MarkenG Als geographische Herkunftsangaben geschützte... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/126.html
(1) Geographische Herkunftsangaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen,...
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§ 233 UmwG Beschluà der Versammlung der Anteilsinhaber - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/umwg/233.html
(1) Der Umwandlungsbeschluà der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung bedarf, wenn die formwechselnde Gesellschaft die Rechtsform einer...
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§ 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630g
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter
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§ 58a AufenthG Abschiebungsanordnung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aufenthg/58a.html
(1) 1 Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die...
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§ 14 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=14
(1) Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. (2) Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten
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§§ 118, 141 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=118,141
§§ 118, 141 ZPO Zivilprozessordnung