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§ 19 InvStG Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=19
(1) Für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes entsprechend anzuwenden. § 20 Absatz 4a des
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Art. 55 ScheckG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ScheckG/55.html
(1) Die Vorlegung und der Protest eines Schecks können nur an einem Werktag, jedoch nicht an einem Sonnabend, stattfinden. (2) 1 Fällt der letzte Tag einer...
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§§ 21 bis 54 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=21-54
§§ 21 bis 54 BGB Bürgerliches Gesetzbuch