17 Ergebnisse für: 1gibt
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§ 484 ZPO Eidesgleiche Bekräftigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/484.html
(1) 1 Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. 2 Diese...
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§ 171 StPO Einstellungsbescheid - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/171.html
1 Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluà der Ermittlungen die...
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§§ 581 bis 584b BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=581-584b
§§ 581 bis 584b BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 347 BGB Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/347.html
(1) 1 Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäÃigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger...
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§ 17 AMG Fristen für die Erteilung Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=17
(1) Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderung der Erlaubnis in Bezug auf die
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§§ 346 bis 354 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=346-354
§§ 346 bis 354 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 765 bis 778 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=765-778
§§ 765 bis 778 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
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§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=15
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung, 2. auf